Unternehmenssteurreform 2008 trifft Parkhausbranche hart
Datum: Donnerstag, 5. Februar 2009

Köln, 5. Februar 2009.
Unternehmen der Parkhausbranche werden durch die Unternehmenssteuerreform 2008 belastet und teilweise in ihrer Existenz bedroht. So lautet das Ergebnis eines Gutachtens, dass der Bundesverband Parken e.V., Köln, vorgestellt hat. Die hohen steuerlichen Belastungen basieren vorrangig auf der Hinzurechnung von Mieten und Pachten für Parkhäuser zum Gewerbeertrag. Hinzu kommt, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden darf. 
In der Parkhausbranche betragen die Miet- und Pachtaufwendungen bis zu 80 Prozent des Umsatzes, in einigen Unternehmen sogar mehr. Durch die Neuregelung bei der Gewerbesteuer erhöht sich die Gesamtsteuerlast, in einigen Fällen beträgt die Steuerbelastung sogar über 170 Prozent. Oftmals ist eine gravierende Substanzbesteuerung das Resultat. Dies trifft insbesondere auf ertragsschwache Unternehmen zu, die bereits mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken tritt der Bundesverband Parken daher für eine umgehende Gesetzeskorrektur ein.
„Die Parkraumbewirtschaftung ist untrennbarer Bestandteil der Ordnung des innerstädtischen Verkehrs. Ohne sie würde die Lebensqualität in den Städten vor dem Hintergrund von unerträglichem Parksuchverkehr und Falschparkern erheblich leiden“, kommentiert Werner Schardt, Präsident des Bundesverbandes Parken. Dramatische Auswirkungen dieser Art seien praktisch durch die Unternehmenssteuerreform 2008 vorprogrammiert, so Schardt weiter, wenn Unternehmen in Folge vernichtender Steuerlasten ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkämen oder man gezwungen sei, die Parktarife drastisch zu erhöhen.

Das komplette Gutachten steht hier zum Download zur Verfügung.

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