Unternehmenssteuerreform hebelt Krisenprogramme für deutschen Mittelstand aus
Datum: Dienstag, 31. März 2009

Die Unternehmenssteuerreform erweist sich als massive Existenzbedrohung für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland. Statt mehr Wettbewerbsfähigkeit und Investitions-spielraum, steuerlicher Entlastung und der Schaffung von Arbeits-plätzen, bringt die Reform zahlreiche Unternehmen, die hohe Miet- und Pachtaufwendungen haben, in akute Existenznot. Das belegt exemplarisch ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Par-ken e.V.. Es formuliert neben gravierenden wirtschaftlichen Folgen, die Parkhausbetreiber. aber  auch Einzelhandel sowie Hotel- und Gaststättengewerbe treffen, klare verfassungsrechtliche Bedenken. 

Der Grund: Zwei Neuerungen der Unternehmensbesteuerung he-beln marktübliche Geschäftsprinzipien privater Parkraumwirtschaf-tung, aber auch von Hotellerie und Einzelhandel aus. Zum einen ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar. Das hat fatale Folgen, da sich zum zweiten die Gewerbesteuer für viele mittelständische Unternehmen radikal erhöht. Mit der Reform ist ein Anteil der Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche Wirt-schaftsgüter wie Parkhäuser, Handelsfilialen oder Hotelgebäude für die Gewerbebesteuerung heranzuziehen. Dadurch müssen Unter-nehmen selbst dann Gewerbesteuer zahlen, wenn sie gar keinen Gewinn machen. Da beispielsweise private Parkhausbetreiber für Mieten und Pachten bis zu 80% ihres Umsatzes veranschlagen müssen, wird die Unternehmenssteuer so nahezu unausweichlich zur Existenz bedrohenden Substanzbesteuerung.

 „Der Gesetzgeber muss sofort gegensteuern, die wirtschaftliche Lage ist schlecht und wird durch die Hinzurechnung bei der Gewer-besteuer für den Mittelstand brandgefährlich. Die Besteuerung nach der Reform kann – wie das Gutachten zeigt – für Unternehmen der Branche bis zu sage und schreibe 173% betragen. Ich halte das für absurd und  verfassungswidrig “, charakterisiert Werner Schardt, Präsident des Bundesverbandes Parken, die fatalen Folgen der Unternehmenssteuerreform.  

Höhere Gebühren, die Parkhausbetreiber erheben müssen, um die Folgen der Umsatzsteuerreform zu mindern, werden zudem voraus-sichtlich zu weiteren Umsatzeinbussen beim Einzelhandel führen. Ein Teufelskreis, da sich bei sinkenden Umsätzen generell für alle betroffenen mittelständischen Unternehmen die steuerliche Heran-ziehung der Mieten und Pachten noch stärker auswirkt.

Parkhausbetreiber der öffentlichen Hand sind zwar auch von den steuerlichen Änderungen betroffen, Kommunen können das aber mit Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgleichen. „Das ist klare Wettbewerbsverzerrung und die steuerliche Gesamtbelastung pri-vater Betreiber – so das Gutachten – klar verfassungswidrig. Han-delt der Gesetzgeber nicht, wird wohl letztlich kein Weg an Karls-ruhe vorbei führen. Die ersten Unternehmen erwägen bereits Klagen“,  so Werner Schardt.  

Das komplette Gutachten steht unter www.parken.de zum Download zur Verfügung. 

Text Pressemeldung zum Download hier (Format pdf)
 

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