Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
Nach über zehnjähriger intensiver und zum Teil auch hartnäckiger Arbeit aller Verantwortlichen in den Automatenverbänden und engagierter Automatenunternehmer ist es den Automatenunternehmern möglich, ab 1. August 2008 automatenspezifische Ausbildungsberufe ausbilden zu können:
Fachkraft für Automatenservice, ein zweijähriger Ausbildungsberuf,
Automatenfachmann/-frau,
mit den Ausbildungsschwerpunkten im kaufmännischen Bereich ("Automatenkauffrau/-mann")
oder
im technischen Bereich ("Automatenmechatroniker/-in").
Die Ausbildung zur Fachkraft für Automatenservice kann angerechnet werden.
Bestandteil der Ausbildungsordnung sind die Ausbildungsrahmenpläne für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice (Anlage 1 der VO) und zum Automatenfachmann/-frau (Anlage 2 der VO).
Im Menüpunkt Service - Mitteilungen auf dieser Webseite finden Sie zum Download die
Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
sowie ein Infoblatt mit häufig gestellten Fragen.