Vergleich der Garagenverordnungen

Vergleich der Garagenverordnungen

Die Garagenverordnungen sind Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Sie basieren auf der Mustergaragenverordnung und unterscheiden sich in Details. Diese haben in manchen Fällen jedoch eine erhebliche Relevanz in Bezug auf den Betrieb eines Parkhauses und die dadurch entstehenden Kosten.

Dies ist eine vergleichende Darstellung in Bezug auf einige relevante Inhalte.

 

Land

Stand

Frauenparkpl.

 

Personal

 

Video

Anstrich, hell

Beleuchtung

lichte Höhe

Behinderte

Bad-Württ.

Aug 95

10%

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Bayern

Jan 94

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Berlin

Sep 98

5%

 

ja

oder

ja

ja

60/30 Lux

2 m

nein

Brandenburg

Okt 94

30%

 

nein

 

nein

nein

60/30 Lux

2 m

5%

Bremen

Nov 80

nein

 

nein

 

nein

nein

1 Lux

2 m

nein

Hamburg

Nov 94

nein

 

ja

oder

ja

ja

1 Lux

2 m

nein

Hessen

Nov 95

5%

 

ja, d.h. ständig

erreichbar!

ja

nein

90 Lux

2 m

3%

Meckl.-Vorp.

Mrz 01

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Nieders.

Sep 89

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Nordrh.-Westf.

Sep 89

5%

 

ja

und

ja

nein

20 Lux

2 m

nein

Rheinl.-Pfalz

Aug 90

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Saarland

Nov 76

nein

 

nein

 

nein

nein

ausreichend

2 m

nein

Sachs.-Anh.

Mai 97

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Sachsen

Feb 00

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein

Schl.-Holst.

Nov 00

10%

 

ja, ständig ortsnah erreichbar 

oder ja

ja

20 Lux

2 m

1%

Thüringen

Mai 95

nein

 

nein

 

nein

nein

20 Lux

2 m

nein