Leitsätze des Verbandes zum ruhenden Verkehr

Stadt und Auto

Leitsätze für den ruhenden Verkehr

 

Die in Jahrhunderten gewachsenen Stadtkerne in unseren Städten sind ein hohes Kulturgut. Zu seinem Schutz ist jeder Bürger aufgerufen. Das gilt besonders angesichts der Belastung durch den innerstädtischen Autoverkehr.

 

Zugleich müssen die Stadtzentren jedoch auch für das Auto erreichbar bleiben. Darauf sind der Einzelhandel, die Gastronomie, Kultur-, Bildungs- und Erholungseinrichtungen angewiesen, wenn die Urbanität mehr als ein hohler Begriff sein soll. Das Problem aller Städte besteht darin, die Überlastung der Zentren durch den Autoverkehr in den Griff zu bekommen und damit zugleich die Lebensqualität, die Funktionsfähigkeit und die Wirtschaftskraft des städtischen Gemeinwesens zu bewahren.

Eine Ordnung des städtischen Verkehrsgeschehens ohne lenkende Maßnahmen ist nicht möglich. Der Individualverkehr und der öffentliche Personennahverkehr sind keinesfalls Konkurrenten, sondern sie müssen sich sinnvoll ergänzen. Es reicht nicht aus, dem ÖPNV den absoluten Vorrang einzuräumen. Unverzichtbar sind zugleich ein ausreichendes Parkraumangebot und eine effiziente Parkraumbewirtschaftung im Sinne einer vernünftigen Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsmitteln. Parkhäuser, Tiefgaragen und andere Stellplatzanlagen sind dabei wichtige Instrumente zur Lenkung des ruhenden wie des fließenden Verkehrs.

In den 60er Jahren ging es um Konzepte für eine “autogerechte Stadt”, die sich sämtlich als verfehlt herausstellten. Sie wurden abgelöst durch den Ruf nach der “autofreien Stadt”, der sich als genau so unrealistisch erwies. Maßgebend waren vor allem ökologische Zielsetzungen. Die ökonomischen Bedürfnisse der Bewohner, der Besucher, vor allem aber der Handel- und Gewerbetreibenden, wurden vernachlässigt.

Der Bundesverband der Park-. und Garagenhäuser e.V. versteht sich nicht als Lobbyverband der Autofahrer. Wir setzen uns für den verantwortungsbewußten Umgang mit dem Auto ein. Denn wir wollen dazu beitragen, die Lebensqualität der Stadt und die Erreichbarkeit der Stadtzentren zu gewährleisten. Dadurch soll insbesondere die wirtschaftliche Basis des Einzelhandels gestärkt werden. Grundsätzlich geht es uns darum, die Einzel- und die Gesamtinteressen der Bürger in der Stadt in Übereinstimmung zu bringen. Wir wollen mehr Miteinander im städtischen Verkehr. Dafür hat der Verband folgende Leitsätze entwickelt:

 

Parkraumkonzepte schaffen

Die hohe Verkehrsbelastung in den Stadtzentren ist vor allem eine Folge des Parksuchverkehrs, der sich immer dann entwickelt, wenn eine zeitlich und räumlich abgestufte Parkraumbewirtschaftung für den öffentlichen und für den privaten Raum fehlt. Bei der Umsetzung solcher Konzepte ist den unterschiedlichen Nutzergruppen des Autos ein entsprechender Stellenwert zuzuordnen. Vorrang sollen in den Stadtzentren der Wirtschafts- und Einkaufsverkehr sowie das Anwohnerparken haben.

 

Parkraum effizient nutzen

Angesichts der begrenzten Zahl von PKW-Stellflächen in den Städten müssen die Parkplätze im öffentlichen Straßenraum bewirtschaftet werden. Nur dadurch kann der Parkraum effizient genutzt werden. Kostenlose Parkplätze, auch mit der erlaubten Nutzung von Parkscheiben, oder unangemessen niedrige Parkgebühren lösen einen ständigen und unnötigen Suchverkehr aus. Die Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum müssen so bemessen sein, daß sie keinen Anreiz für den Parksuchverkehr bieten. Dieser Suchverkehr muß auf Parkhäuser und sonstige Stellplatzanlagen verwiesen werden. Die Fahrzeuge sind dort umweltgerecht und stadtverträglich untergebracht .

 

Illegales Parken verhindern

Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung muß das illegale Parken konsequent unterbinden. Das erfordert stadtgestalterische Maßnahmen und zugleich eine intensivere und räumlich erweiterte Parkraumüberwachung. Soweit die Polizei und die Kommunen dazu personell nicht in der Lage sind, muß eine privatrechtlich organisierte Verkehrsüberwachung rechtlich ermöglicht werden.

 

Parkleitsysteme einrichten

Jede innerstädtische Verkehrslogistik ist auf Parkleitsysteme angewiesen. Sie können nach dem heutigen Stand der Technik bis hin zum satellitengestützten Einsatz so weiterentwickelt werden, daß sie effizient und - auch optisch - benutzerfreundlich sind.

 

Anwohnerparken fördern

Sonderparkberechtigungen für Anwohner können besonders in dichter bebauten Wohngebieten den Parkplatzdruck lindern und damit die Wohnverhältnisse verbessern. Dabei ist auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Parkplätzen für Anwohner  und für Besucher zu achten. Längerfristig sollte das Straßenparken jedoch durch Quartiersgaragen ergänzt werden.

 

Park + Ride- Systeme ausbauen

Park + Ride-Anlagen entlasten die Stadtkerne vom Individualverkehr. Sie sollten unmittelbar an ÖPNV-Bahnhöfen angelegt werden, um den Nutzern eine schnelle Weiterfahrt zu ermöglichen. Park + Ride-Plätze sind so zu planen, daß eine Zweckentfremdung durch Zielverkehr vermieden wird. Sie sollten ferner nicht zu nahe an der jeweiligen Innenstadt liegen, da sonst die Bereitschaft zum Umsteigen auf den ÖPNV reduziert wird.

 

Park + Ride Anlagen sind ein Teil des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und deshalb entgeltpflichtig anzubieten.

 

Keine Zweckentfremdung von Ablösegeldern

Die Kommunen haben sich mit der Möglichkeit, die Herstellung von Parkplätzen aus tatsächlichen oder politischen Gründen zu verweigern und dafür Ablösebeträge zu fordern, eine Einnahmequelle erschlossen, die zu erheblichen Rücklagen geführt hat.

Der Verband sieht mit Sorge, daß diese Mittel zunehmend für Maßnahmen ausgegeben werden, die mit ihrer Zweckbindung nicht vereinbar sind. Wir fordern eine strikte Bindung der Ausgaben für die Schaffung von Parkraum und die Erhaltung von Parkhäusern und Tiefgaragen.

 

Fazit:

Parkhäuser und Tiefgaragen sind geeignet, den citygerichteten Autoverkehr aufzunehmen, die Straßen von parkenden Personenwagen freizuhalten und damit zugleich Freiraum für aktive Stadtgestaltung zu schaffen. Darüber hinaus sind Parkhäuser und Tiefgaragen für die Städte ein positiver Wirtschaftsfaktor.

 

Die Funktionsfähigkeit und Lebensqualität der Innenstädte wird den Bau weiterer Parkhäuser und Tiefgaragen, die Errichtung von Anwohner- und Quartiersgaragen, sowie die Anlage eines Netzes von Park + Ride-Anlagen erfordern. Wie jede innerstädtische Fläche ist auch Parkraum ein knappes Wirtschaftsgut, das einen Preis am Markt hat und daher nicht kostenlos angeboten werden darf. Nur durch eine wirkungsvolle Parkraumbewirtschaftung kann ein stadtverträglicher Autoverkehr erreicht werden, der die Lebensqualität und die Wirtschaftskraft unserer Stadtzentren gewährleistet. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich diesem Ziel verpflichtet zu fühlen. Wir fordern die verantwortlichen Politiker auf, mit uns und allen anderen relevanten Gruppen an zukunftsfähigen, gemeinsamen Lösungen zu arbeiten. Dazu bieten der Bundesverband der Park- und Garagenhäuser e.V. sowie die Mitglieder vor Ort ihre Gesprächsbereitschaft, ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen an.

 

 

 

 

Osnabrück, 18. Juni 1998

Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Park- und Garagenhäuser e.V.