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Parken 2005 – Eine Nachlese
Rund 1.300 Besucher haben die Fachmesse PARKEN besucht, die am 15. und 16. Juni 2005 in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden stattfand. An der Ausstellung beteiligten sich 90 Firmen aus 8 Nationen. Rein zahlenmäßig kann der Bundesverband der Park- u. Garagenhäuser zusammen mit der Messe Frankfurt folgende Bilanz ziehen: Sowohl bei den Ausstellern als auch bei den Besuchern war ein Zuwachs von rund 30% gegenüber der Veranstaltung im Jahr 2003 zu verzeichnen. Die Ausstellungsfläche wurde um 15% erweitert. Die Aussteller der PARKEN lobten sowohl die gute Frequenz als auch die Qualität der Standbesucher. Die Stimmung war durchweg positiv.
 Als Vertreter der hessischen Landesregierung begrüßteStaatsminister Stefan Grüttner (Chef der Staatskanzlei) am 15. Juni die Teilnehmer der Fachtagung. Er bezeichnete die Parkhausbetreiber als wichtige Partner neben dem Einzelhandel zur Vitalisierung der Innenstädte.
 Michael Kesseler, Mitglied im Vorstand des Parkhausverbandes, eröffnete die Fachdiskussion zum Thema „Entwicklungsperspektiven des innerstädtischen Einzelhandels“ und begrüßte hierzu den
 Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels, Herrn Holger Wenzel. Kesseler wies einleitend darauf hin, dass viele Städte mittlerweile Gefahr laufen, Ihren unverwechselbaren Charakter und Ihren Charme als Einkaufsmetropolen einzubüßen. Der Einzelhandel beklage heute bereits eine Leerstandsquote von rund 10%. Alteingesessene Läden müssten schließen. Die Zahl der Discounter wachse stetig. Die Konkurrenz der Shopping Malls auf der „Grünen Wiese“ trage weiter dazu bei, dass der innerstädtische Einzelhandel Haupt-Leidtragender einer ungesunden Entwicklung sei.
Holger Wenzel konstatierte in seinem Beitrag, dass der innerstädtische Einzelhandels nur dann seine Standortvorteile zur Geltung bringen könne, wenn er sich darüber im klaren sei, dass es der Kunde ist, der über die bevorzugten, attraktiven Standorte bestimme. Für den Kunden sind folgende Faktoren entscheidend: Attraktive Sortimente, günstige Preise, qualifizierte Beratung, guter Service, ein ansprechendes Umfeld, Sauberkeit und Sicherheit sowie ein hohes Maß an Erreichbarkeit und Einkaufsbequemlichkeit. Gerade im Bereich der Erreichbarkeit und Einkaufsbequemlichkeit sah Wenzel die besondere Bedeutung der Parkhausbetreiber, die durch ihren Service dazu beitragen, dass die Kunden die Innenstädte mit dem PKW bequem erreichen können.
Die Umsatzverluste, die der innerstädtische Einzelhandel in den letzten Jahren hinnehmen musste, korrespondieren mit den Zuwächsen auf der sogenannten „Grünen Wiese“. Seit Beginn der 90er Jahre, so Wenzel, konnte die „Grüne Wiese“ Umsatzanteile hinzugewinnen. Seit 1995 sind etwa 10 Millionen Quadratmeter Verkaufsfläche an peripheren Standorten neu entstanden. Wenzel bezeichnete als wesentlichen Erfolgsfaktor der außerhalb gelegenen Standorte deren Erreichbarkeit mit dem PKW und das ausreichende und zumeist kostenlose Parkraumangebot. Er kritisierte den in Deutschland herrschenden „Flächenwahn“, d.h. die Schaffung ständig neuer Verkaufsflächen, obwohl die Umsätze in den letzten Jahren rückläufig seien. Die weitere Zunahme von Verkaufsflächen führe nicht zu mehr Umsatz und auch nicht zu mehr, sondern vielmehr zu einem Verlust an Qualität.
Die Städte und Gemeinden haben die heranwachsenden Wettbewerber vor ihren Toren lange Zeit nicht wahrgenommen und ihren Einfluss konsequent unterschätzt, so Wenzel. Erst in den letzten Jahren haben sie die Konkurrenz der Standorte zu spüren bekommen. Allmählich reife in vielen Kommunen die Einsicht, dass man nicht über leere Einkaufsstraßen und leere Ladenlokale klagen dürfe, wenn man in der Vergangenheit die eigenen Zentren mit „überzogenen“ Sondernutzungsgebühren, „überhöhten Parkgebühren, unsinnigen Stellplatzablösen und maßlosen Ansiedlungen an peripheren Standorten unter Druck gesetzt“ habe. Insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Branche waren und seien die Leidtragenden einer falsch und fehlgeleiteten Stadtplanung.
Leerstehende Geschäftsräume bezeichnete H. Wenzel als ein Problem, das nicht nur Eigentümer trifft sondern auch zu einem deutlichen Attraktivitätsverlust der gesamten Einzelhandelslage führen und benachbarte Geschäfte ins Abseits stellen kann. Nach einer aktuellen, bundesweiten HDE-Umfrage nannten 91% der befragten Einzelhändler leerstehende Ladenlokale in ihrer unmittelbaren Umgebung. In Hauptgeschäftslagen der Innenstädte liegt der Wert von leerstehenden Räumen bei rund 9,1%. Wenzel forderte in diesem Zusammenhang ein „Leerstandsmanagement“, wonach mit den Eigentümern über Zwischennutzungen und befristetet Mietnachlässe für neue Mieter verhandelt werden müsse. Mancherorts sei auch der Rückbau von Flächen eine Alternative. „Vielleicht werden Eigentümer und Projektentwickler auch zu der Erkenntnis kommen müssen, dass Einzelhandel künftig seltener als bisher die Nutzung mit der langfristig höchsten Rendite sein wird“, so H. Wenzel wörtlich.
Die Umsätze des Einzelhandels stagnieren seit 1992. In den letzten 3 Jahren sind sie zurückgegangen; auch in diesem Jahr sei ein Rückgang zwischen 0,5 und 0,7% zu erwarten.
Positiv deutete H. Wenzel auf den gegenwärtig festzustellenden Trend, wo es den Städten seit einigen Jahren wieder gelungen sei, ihre Lage etwas zu verbessern. An einzelnen Standorten seien positive Umsatzentwicklungen festzustellen, obwohl jedoch noch immer die Geschäfte in den Einkaufsstraßen der Citys gegenüber den Läden in den Einkaufszentren schlechter abschneiden würden. Auch sei festzustellen, dass sich die Besucherfrequenzen in den Städten in jüngster Zeit etwas stabilisiert hätten. Hieraus folge allerdings noch nicht automatisch, dass ein höheres Passantenaufkommen gleichzeitig mit Umsatzsteigerungen verbunden sei. Viele Passanten würden die Innenstädte zwar besuchen aber nicht einkaufen.
Wenzel forderte die Kommunen auf, den sanften Aufschwung bzw. leisen Anstieg der Attraktivität der Innenstädte nicht zu stören. Ganz entschieden sprach er sich gegen Verkehrsbeschränkungen als Folge erhöhter Feinstaubbelastungen aus, weil diese die Innenstädte einseitig treffen würden. Verlagerungseffekte und eine weitere Benachteiligung der Innenstadt gegenüber anderen Standorten sei die Folge. Die Erreichbarkeit der Innenstädte als wesentlicher Standortfaktor dürfe nicht eingeschränkt werden. Der Kraftfahrzeugverkehr sei lediglich zu etwa 20% Verursacher von Feinstaubemissionen. Im Rahmen von umweltschonenden Maßnahmen müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Abschließend konstatierte H. Wenzel, dass sich Städte und Einzelhandel im Wandel befinden. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, müsse die Kommunalpolitik einen radikalen Schritt von einer Politik der Erweiterung hin zu einer Politik der Bestandspflege vollziehen. „Weniger, aber attraktiver, innovativer Einzelhandel in der Stadtmitte muss das Leitbild werden“, so der HDE-Hauptgeschäftsführer.
Aus aktuellem Anlass war die Tagesordnung des Fachprogramms um das Thema „Luftreinhaltungspläne und Aktionspläne nach EU-Vorgaben in Deutschland – rechtliche Grundlagen, Maßnahmen, Vollzugspraxis“ – erweitert worden.
 Hierzu referierte Herr Dipl.- Ing. Dr. László Kacsóh vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Abteilung Abfall, Bergbau, Klima– und Emissionsschutz.
Dr. Kacsóh stellte klar, dass die geltenden Luftreinhaltungsvorschriften auf höherrangigem Recht der europäischen Union beruhen und von der Bundesregierung umgesetzt werden müssen. Die darin enthaltenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit beruhen auf umweltmedizinischen Grundlagen der Weltgesundheitsorganisation. Durch die Reduzierung umweltschädlicher Einflüsse sollen die Menschen vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden: Herz-Kreislaufrisiken werden durch Feinstaub hervorgerufen. An einer Erhöhung des Atemwegs-/Asthmarisikos wirken Stickstoffdioxyde sowie Ozonpartikel aus dem Dieselabgas mit, die zudem als krebserregend eingestuft werden. Die zuständigen Behörden sind gezwungen, Luftreinhaltungspläne aufzustellen, um die Luftverunreinigung zu reduzieren. Ferner müssen sie Aktionspläne schaffen, um bei Überschreitung der durch die EU vorgegebenen Grenzwerte geeignete Abwehrmaßnahmen treffen zu können.
Dr. Kacsóh wies darauf hin, dass die ab 2005 geltenden Grenzwerte bis zum Jahr 2010 Schritt für Schritt erhöht würden, was bedeute, dass ab 2010 mit weiteren, noch deutlicheren Verschärfungen zu rechnen sei.Gegenwärtig, so Dr. Kacsóh, sei geplant, alle Fahrzeuge mit Plaketten zu kennzeichnen. Entsprechend der jeweiligen Kennzeichnungsfarbe dürften diese Fahrzeuge im Falle von verkehrsbeeinträchtigenden Maßnahmen in kenntlich gemachte Sperrbezirke einfahren. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in den ausgewiesenen Sperrbezirken nicht mehr fahren.
Die Essenz aus den Luftreinhalteplänen für die Ballungsräume in Hessen lautet nach Darstellung des Referenten: Der Kfz-Straßenverkehr ist der weit überwiegende Verursacher für die Überschreitung der Grenzwerte von Feinstaub und Stickstoffdioxyden. Hauptquelle hierfür ist die Diesel-Antriebstechnik in schweren und leichten Nutzfahrzeugen, Bussen und PKW. Diese Feststellung sei aufgrund umfangreicher Verkehrszählungen bzw. Luftmessungen getroffen worden. Als Maßnahmen zur Reduzierung der luftverunreinigenden Stoffe seien insbesondere vorgesehen: Quellenorientierte Maßnahmen, d.h. Reduzierung fahrzeugseitiger spezifischer Emissionen Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrslenkung Verkehrsverbote, ent- u. beschleunigende Maßnahmen Entbündelungen/Umverteilungen
Die Einführung einer City-Maut werde von Seiten des Hessischen Ministeriums als untaugliches Mittel angesehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele könnten dadurch nicht erreicht werden, da der Schadstoffausstoß generell hierdurch nicht reduziert würde. Besondere Bedeutung werde in Zukunft der technischen Umrüstung von Dieselfahrzeugen sowie der Ausstattung von Neufahrzeugen mit Rußfiltern zukommen, so Dr. Kacsóh. Ferner werde auch der Einsatz von Erdgas zukünftig eine größere Rolle spielen als bisher. Die Frage, ob es möglich sei, dass zukünftig weniger Fahrzeuge in die Parkhäuser und Tiefgaragen einfahren würden, beantwortete der Referent mit ja. Verkehrsbeschränkungen bzw. Verkehrsverbote würden dazu führen. Wenn allerdings die betreffenden Fahrzeuge technisch so um- bzw. ausgerüstet würden, dass der Schadstoffausstoß reduziert würde, seien verkehrsbeeinträchtigende Maßnahmen nicht mehr erforderlich.
„Parkhaus-Marketing“ Am Nachmittag des 15. Juni wurden Projekte zum Parkhausmarketing anhand ausgewählter Beispiele aus einzelnen Städten vorgestellt. Fazit war, dass die Marketingmaßnahmen in jedem Fall dazu beigetragen haben, das Image „Parken“ zu verbessern. Ob sich gleichzeitig auch wirtschaftliche Erfolge damit verbinden lassen, bleibt einer längerfristigen Betrachtung vorbehalten. Generell kann davon ausgegangen werden, dass sich diese nicht ohne weiteres einstellen.
 Beispiele für attraktive Marketing-Aktivitäten berichteten Teilnehmer aus den Städten Unna, Lübeck, Aachen, Bremen, Osnabrück und Pforzheim.
Zum Thema „Alternative Taktschritte“ äußerte sich Robert Heyn von der Parkhausgesellschaft in Waldshut-Tiengen. Er schilderte, wie es dort gelang, im Rahmen der Verkürzung der Taktschritte höhere Umsätze zu erzielen: Bevor diese Maßnahme durchgeführt wurde, wurde die Verweildauer der Kunden über einen längeren Zeitraum detailliert beobachtet und ausgewertet. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wurden Berechnungen vorgenommen, wie bei gleichbleibender Kundenzahl mehr Einnahmen erzielt werden könnten. Die Auswertungen führten dazu, dass der Takt von einer Stunde auf 30 Minuten verkürzt wurde, wobei das Parkentgelt schlicht halbiert wurde. Gleichzeitig wurde der Tageshöchstsatz von 8 Euro auf 4 Euro reduziert und in der Tagespresse beworben. Im Ergebnis konnten die Einnahmen gesteigert werden.
Im Rahmen der Diskussion gab es auch gegenteilige Beispiele bzw. gegenteilige Auffassungen. So wurde von einigen Parkhausbetrieben berichtet, dass zwar die Taktschritte halbiert wurden, jedoch die Gebühren pro Taktschritt leicht angehoben werden mussten, um Einnahmeausfälle zu vermeiden.
 Hans Georg Schober, Central-Parkhaus Schober GmbH & Co. KG, Pforzheim, stellte ein Berechnungsmodell vor, wonach die Reduzierung von Taktschritten bei proportionaler Reduzierung der Parkentgelte automatisch zu Einnahmeverlusten führen muss. Anhand seiner ausführlichen Darstellung und Berechnungsmethoden konnte er nachweisen, dass eine Reduzierung der Taktschritte immer mit einer Erhöhung der Parkentgelte verbunden sein muss, um Einnahmeverluste zu vermeiden.
Lebhaft diskutierten die Tagungsteilnehmer am Vormittag des 16. Juni 2005 über „Neue Systeme zur Überwachung der Parkdauer sowie zur Zahlung der Parkgebühren im Straßenparken“.
 Die zur Zeit existierenden Systeme in Deutschland stellte Frau Dr. Ing. Petra Katharina Schäfer von Zentrum für integrierte Verkehrssysteme an der TU Darmstadt vor. Frau Dr. Schäfer hatte bereits vor einiger Zeit federführend an der Erstellung eines Gutachtens für das Bundesverkehrsministerium über alternative Zahlungssysteme für das Straßenparken mitgearbeitet und wird ab Herbst 2005 den Arbeitskreis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen „Erfassungs- und Bezahltechniken beim Parken“ leiten.
 Jürgen Wohlfarth, Verwaltungsdezernent für Rechts- und Ordnungsangelegenheiten der Landeshauptstadt Saarbrücken erläuterte die neuen Systeme des „Handy-Parkens“ aus juristischer Sicht. Er kam u.a. zu der Festestellung, dass das „Handy-Parken“ niemals isoliert Anwendung finden dürfe. Jeder Autofahrer müsse die Möglichkeit haben, gleichzeitig seine Parkgebühren auch mit Bargeld bezahlen zu können.
Aus dem Publikum wurden Zweifel geäußert, ob sich die neuen Systeme tatsächlich durchsetzen würden. Ein Blick auf die intensiven Versuche, die GeldKarte als massenhaftes Zahlungsmittel bzw. andere Formen der Zahlung der Parkgebühren und Entgelte einzuführen, seien gescheitert bzw. bei einer Gesamtbetrachtung bedeutungslos. Zweifel wurden auch dahin gehend geäußert, dass die Städte aufgrund ihrer finanziellen Lage überhaupt in der Lage seien, die notwendigen Infrastrukturen zu finanzieren. Hier bleibt also die Entwicklung noch abzuwarten.
Die gegenwärtigen Systeme des „Handy-Parkens“, die zur Zeit in Deutschland existieren, sind ausschließlich Pilotprojekte. Besonders skeptisch äußerten sich einige Teilnehmer in Bezug auf die im Zusammenhang mit dem „Handy-Parken“ angepriesene minutengenaue Abrechnung. Hier bestehe die Gefahr, dass der normale Parkkunde dieses Prinzip auch in den Parkhäusern verlange. Aus der Sicht der Parkhausbetreiber ist die „minutengenaue Abrechnung“ des Parkens aus technische und ökonomischen Gründen abzulehnen.
Die „Parken 2005“ schloss ihre Tore an Nachmittag des 16. Juni 2005. Die nächste „PARKEN“ wird im Juni 2007 ihre Tore öffnen.
Ein Highlight für die Besucher war das von dem Bundesverband der Park- u. Garagenhäuser durchgeführte Beiprogramm. Der „Abend im Kloster Eberbach“ wird sicherlich allen Teilnehmern als wieder einmal herausragendes Ereignis in Erinnerung bleiben.
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